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VELUX - Rollladen

von mietkauf E-Mail

Für Eigentümer findet Ihr hier ein interessantes Video zum Thema VELUX - Rollladen. Die Video-Serie soll Eigenheim-Besitzern helfen, die richtigen Rollladen zu finden und es werden wertvolle Tipps zum Einbau usw gegeben. Schaut einfach mal rein .

Umzugsprofis in Ihrer Region

von mietkauf E-Mail

Ein Umzug sollte immer sorgfältig geplant werden damit Sie hinter keine böse Überraschungen erleben. 007 Umzug Wie alles im Leben kostet auch ein Umzug Geld . Aber auch hier kann man durchaus durch vergleichen Bares Sparen . Egal ob sie nun nach einer Umzugsfirma suchen oder selber einen LKW für den Umzug anmieten wollen .Ihre persönlichen Umzugsprofis in Ihrer Region! Stressfrei und sicher umziehen: LKW-Vermietung und Umzugsfirmen in Ihrer Region. Ob in Eigenregie oder mit fleißigen Helfern. Bei ImmobilienScout24 Angebote suchen vergleichen und finden

Hilfe bei Schulden

von mietkauf E-Mail

Sollten die eigenen Schulden einem über den Kopf wachsen und man weiß nicht was man machen soll? Am besten man sucht sich nach Bedarf eine Schulden Hilfe, wenn man es selber nicht mehr aus eigener Kraft schafft aus den Schulden herauszukommen. Sind Schulden vorhanden, sollte man eigentlich auch damit leben können. So heißt es zumindest. Doch viele Schuldner können aufgrund der Schulden zahlreiche Nächte nicht mehr schlafen, haben Angst in den Briefkasten zu schauen oder die Tür aufzumachen. Im Internet gibt es sogenannte Schuldenhilfen, die helfen können die eigenen Schulden zu minimieren, wenn nicht sogar ganz aufzulösen. Diese Berater der Schulden Hilfe sind bestens informiert, geben Auskunft und können weiterhelfen. Das Thema Schulden und Schulden Hilfe ist in der heutigen Zeit ein sehr aktuelles und umstrittenes Thema in der Medienwelt.

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Eigentümerversammlung: Fehlende Vollmacht kippt Beschlüsse

von mietkauf E-Mail

Link: http://www.mietkaufsuche.de

Tipps zum Thema Immobilie Eigentümerversammlung: Fehlende Vollmacht kippt Beschlüsse

Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person ist grundsätzlich zulässig, soweit dies nicht durch eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung ausdrücklich untersagt ist. „Dabei kann die Ausübung des Stimmrechts sowohl auf einen anderen Wohnungseigentümer, als auch auf jeden Dritten übertragen werden", sagt Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse. Auch eine Übertragung auf den Verwalter ist möglich. „Erlaubt die Gemeinschaftsordnung eine Vertretung, wobei die Vollmacht der Schriftform bedarf, so ist in der Eigentümerversammlung auf Verlangen das Original auch vorzulegen", warnt Marcus Zachmann.

Bestimmt nämlich die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse, falls sich solche „Vollmachtsstimmen" auf ein Beschlussergebnis ausgewirkt haben. Das entschied das Oberlandesgericht München und kippte somit die Abstimmungsergebnisse der Eigentümerversammlung (Urteil vom 11.12.2007, Az. 34 Wx 091/07). Bei der betreffenden Eigentümerversammlung legte der Versammlungsleiter trotz ausdrücklicher Rüge keine schriftlichen Vollmachten vor.

Quelle: Tipps zum Thema Immobilie Eigentümerversammlung: Fehlende Vollmacht kippt Beschlüsse Link: https://www.quelle-bausparkasse.de/presse/infothek/250

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Rechtzeitig Rücklagen

von mietkauf E-Mail

Immobilie: Rechtzeitig Rücklagen für Instandhaltung bilden

Auch eine Immobilie wird älter und von Zeit zu Zeit muss das Haus oder die Wohnung renoviert und die technischen Anlagen sowie Einbauten erneuert werden. „Umsichtige Eigenheimkäufer beginnen deshalb bereits ab dem Einzugsjahr mit der Bildung von Rücklagen", rät Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.

Wie hoch eine solche Rücklage sein sollte, hängt vom Gebäude und vom Zustand ab. Bei neuen Häusern empfehlen Immobilienexperten, ab Baufertigstellung jährlich 0,8 bis etwa ein Prozent des Kaufpreises als Instandhaltungsrücklage zurückzulegen. Ein anderer Kalkulationsansatz ist die so genannte "Petersche Formel". Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt wird. Sie wird jedoch meist nur noch für ältere Immobilien angewandt.

Was oft übersehen wird: „Hinausgeschobene Reparaturen können später weitere Kosten verursachen, denn der Sanierungsaufwand steigt mit wachsendem Schaden", sagt Tiemann. Als Faustregel gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre erneuert werden, Bäder spätestens alle 20 Jahre. Heizung und Heizkörper schaffen ebenfalls kaum mehr als 20 Jahre, Fenster und Außentüren höchsten 25 Jahre. Dachziegel und Außenputz sind alle 30 bis 40 Jahre dran.

„Hauseigner sollten rechtzeitig und regelmäßig einen bestimmten Betrag in die Instandhaltungsrücklage stecken" empfiehlt Tiemann. Dafür eignen sich Sparpläne, aber auch kleine Bausparverträge.

Quelle https://www.quelle-bausparkasse.de/presse/infothek/212