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Bausparen

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Bausparen

Bausparen ist eine Möglichkeit, sich den Traum vom eigenen Haus auch ohne Eigenkapital schnell zu verwirklichen, denn beim Bausparen zahlen, in ganz einfacher Weise dargestellt, viele Sparer in einen Topf. Und noch bevor man sich die gesamte Summe angespart hat, kann man aus diesem Topf sein Geld bekommen. Das nennt sich dann Zuteilung. Den noch nicht angesparten Teil zahlt man dann als Darlehen zurück. Bausparen erfreut sich gerade in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit, was vielleicht auch an den günstigen Zinsen liegt, die man beim Bausparen bekommt.

Das Bausparen blickt auf eine sehr lange Tradition zurück, die erste Bausparkasse gab es schon 1775 und was so eine lange erfolgreiche Geschichte hat, kann ganz einfach nicht schlecht sein. Bevor man sich zum Bausparen entscheidet, muss man sich sicherlich ausgiebig informieren über die Möglichkeiten, Summen, Zinsen und Verträge. Und auch über die Fördermöglichkeiten, denn die sind ein weiterer, entscheidender Faktor des Bausparens. Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien oder vermögenswirksame Leistungen seien hier nur kurz genannt. Kurz gesagt: Man spart für sein Haus und bekommt auch noch etwas dafür.

Bausparen ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. weitere Infos finden sie unter Tarifcheck24.de

Tipps zum Thema Immobilie

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Schadenersatz bei falscher Kaufberatung

Ein Immobilienverkäufer macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er im Rahmen der Beratung falsch und unvollständig über die für den Kaufentschluss des Kaufinteressenten wesentlichen Fakten informiert. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.

Im Rahmen von Vertragsverhandlungen geben viele Verkäufer auch Hinweise zur Finanzierung des Kaufpreises oder erstellen Rentabilitätsberechnungen, um den monatlichen Eigenaufwand eines Käufers zu ermitteln. Der BGH hat hierzu entschieden, dass der Verkäufer seine aus diesem Vertrag folgenden Pflichten dann verletzt, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes und zu geschöntes Bild des Wertsteigerungspotentials oder der Ertragserwartung hinsichtlich der Immobilie abgibt. Der Verkäufer müsse vielmehr zutreffende Angaben über die erzielbare Miete machen und auch bei einem Beitritt zu einem Mietpool das Risiko verdeutlichen, falls andere Wohnungen eventuell leer stehen.

Die dadurch entstehenden anteiligen Belastungen müssen im Rahmen der Berechnung des Eigenaufwands "angemessen berücksichtigt" werden, argumentierten die Richter.

In dem vorliegenden Fall war bereits bei einem Leerstand von nur 10 Prozent der gesamten Mietpoolfläche die vom Verkäufer versprochene Rendite nicht mehr zu erzielen. Das Urteil: Rückabwicklung des Kaufvertrags und Pflicht zum Ersatz des mit diesem verbundenen Schadens (BGH, Urteil vom 20.07.2007, Az. V ZR 227/06).

Quelle Bausparkasse - Bausparen zahlt sich aus!