Mietkaufvertrag
Wie bei jedem Geschäft sollten sich Mieter und Vermieter immer vertraglich absichern. Zum Beispiel kann der Mieter sich beim MietKauf ins Grundbuch in der Abteilung 2 eingetragen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an den Rechtsanwalt oder Notar Ihre Vertrauens
Wir können und dürfen zu Rechtsfragen keine Antworten geben


19.01.08 11:35:01, •