Mietkaufvertrag

von mietkauf E-Mail

Wie bei jedem Geschäft sollten sich Mieter und Vermieter immer vertraglich absichern. Zum Beispiel kann der Mieter sich beim MietKauf ins Grundbuch in der Abteilung 2 eingetragen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an den Rechtsanwalt oder Notar Ihre Vertrauens

Wir können und dürfen zu Rechtsfragen keine Antworten geben